ASSECURANZVERGLEICH

Krankenversicherung

Private Krankenversicherung kostengünstig gestalten

Private Krankenversicherung kostengünstig gestalten

Vorzugsbehandlung beim Arzt, volle Erstattung für Medikamente, Anspruch auf modernste Behandlungsmethoden – Privatversicherte sind oft besser dran als Kassenkunden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den privaten Gesundheitsschutz preisgünstig zu halten.

Wer die Kosten seiner privaten Krankenversicherung senken will, kann beim Versicherer anfragen, welche kostengünstigeren Parallel-Tarife angeboten werden. Bei einer Verschlechterung der Alters- und Gesundheitsstruktur der Versicherten in einem bestimmten PKV-Tarif können die Beiträge spürbar teurer werden. Der Versicherer ist verpflichtet, auf Anfrage des Kunden über günstigere Paralleltarife zu informieren und den Wechsel in einen preiswerteren Tarif ohne Hürden wie etwa einer positiven Gesundheitsprüfung zuzulassen. Durch Verzicht auf bestimmte Leistungen wie zum Beispiel auf naturheilkundliche Behandlung, vollen Zahnschutz oder das Einzelzimmer in der Klinik lassen sich zusätzlich Beiträge sparen. Auch wenn man sich verpflichtet, vor Facharztbesuchen zunächst den Hausarzt zu konsultieren, wird die Privatversicherung oft günstiger. Für junge Selbstständige bieten die Unternehmen spezielle Elementar- oder Einsteigertarife an. Die Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Kassen, die Prämien bezahlbar. Wenn die Ansprüche später wachsen, kann man ohne erneuten Gesundheits-Check in einen Tarif mit Topleistungen wechseln. Um den Beitrag gering zu halten, bieten viele Anbieter eine Selbstbeteiligung an. Als Versicherter zahlen Sie einen festen Teil Ihrer Gesundheitskosten dann selbst, in der Regel zwischen 200 und 1.000 Euro jährlich. Dafür sinken die Prämien um bis zu 30 Prozent. Thema Beitragsrückerstattung: Wer seinen Versicherer ein Jahr lang keinen Cent kostet, erhält oft einen bis drei Monatsbeiträge zurück. Vorsorgeuntersuchungen werden dabei nicht angerechnet. Tipp: Wenn Sie den Einstieg in die Private oder den Wechsel zu einem bestimmten Versicherer planen, sollten Sie prüfen, wann die letzte Beitragsanpassung stattgefunden hat – Es ist gar nicht schlecht, wenn erst kürzlich die Prämien erhöht wurden, dann bleiben sie voraussichtlich für eine gute Weile stabil.


Privatpatienten werden bevorzugt

Privatpatienten werden bevorzugt

Privatpatienten werden in vielen Arztpraxen bevorzugt – kein Wunder, denn für die Behandlung von Privatkunden bekommen Ärzte oft das Doppelte wie für die gleiche Leistung bei Kassenpatienten. Ohne die Mischkalkulation zwischen Privatversicherten und Kassenpatienten könnten Arztpraxen überhaupt nicht existieren, darauf weisen die Ärzteverbände hin.

Dass gesetzlich Krankenversicherte beim Arzt tatsächlich benachteiligt werden, hat jetzt das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen nachgewiesen. Befragt wurden Mitglieder gesetzlicher und privater Krankenversicherungen. Jeder vierte Kassenpatient gab an, auch mit akuten Beschwerden zwei Wochen oder länger auf einen Termin beim Facharzt warten zu müssen. Dem gegenüber warteten nur 7,8 Prozent der privat Krankenversicherten zwei Wochen auf einen Termin. Gut ein Drittel (33,5 Prozent) der Kassenpatienten empfanden die Wartezeiten der Arztpraxen als zu lang. Bei den Privatkunden waren nur 14,7 Prozent mit der Wartezeit unzufrieden. Der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ als Expertenkommission der Bundesregierung kritisiert die offensichtliche Benachteiligung von Kassenpatienten, ist sich jedoch der Gründe bewusst: Zwar müsse ein Arzt alle Patienten gleich behandeln. Wenn er je nach Versichertenstatus für die gleiche Leistung beim Kassenversicherten nur die Hälfte bekomme, gehe die ärztliche Ethik oftmals in die Knie, so ein Sprecher des Sachverständigenrates.


Besserer Schutz durch private Zusatzversicherungen

Besserer Schutz durch private Zusatzversicherungen

Als gesetzlich Krankenversicherter kann man den Basisschutz seiner Kasse mit privaten Zusatzversicherungen deutlich aufbessern. Wer Zahnersatz braucht, bekommt von seiner Gesetzlichen je nach Vorsorgeverhalten höchstens 65 Prozent Zuschuss – und das auch nur für die einfachstmögliche Regelversorgung. Wer höherwertige Lösungen wie Implantate oder Keramikinlays will, zahlt als gesetzlich Krankenversicherter den größten Teil selbst. Mit einer privaten Zahnersatzversicherung kann man einen hohen Anteil der aus eigener Tasche zu übernehmenden Kosten absichern, so dass der Eigenanteil im Ernstfall überschaubar wird. Mit einer privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung kann man Klinikleistungen versichern, die sonst nur Privatpatienten bekommen. Dazu gehören je nach Tarif der Aufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch leitende Krankenhausärzte. Beim Abschluss einer Krankenhaus-Zusatzversicherung kann man meist wählen, welche Leistungen man wünscht: Wer beispielsweise nur das Einzelzimmer in der Klinik will, zahlt deutlich weniger als für einen Rundum-Privatschutz im Krankenhaus. Als besonders wichtig beurteilen Experten die private Auslandsreisekrankenversicherung. Vor allem bei Reisen in außereuropäische Länder erstatten die gesetzlichen Kassen meist keine Arzt-, Medikamenten- und Klinikkosten. Wenn man beispielsweise in den USA, Thailand oder Südafrika ärztliche oder sogar stationäre Behandlung braucht, bleibt man ohne private Auslandskrankenversicherung auf der Rechnung selbst sitzen. Richtig teuer wird es, wenn man einen Krankenrücktransport per Flugzeug braucht - die Kosten für den Rettungsflug einschließlich intensivmedizinischer Betreuung gehen in die Zehntausende, sofern man keine private Auslandskrankenversicherung hat, die in solchen Fällen finanziell einspringt.


Rasch handeln nach Zahnunfall

Rasch handeln nach Zahnunfall

Vor allem im Jugendalter sind unsere Zähne unfallgefährdet: Rund ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen erleidet bei Freizeit- oder Sportunfällen Verletzungen am bleibenden Gebiss. Dank moderner Medizin ist ein abgebrochener Zahn nicht unbedingt verloren. Kommt man schnell genug zum Zahnarzt, können Bruchstücke oft wieder angesetzt und sogar am Leben erhalten werden. Darauf macht das Deutsche Grüne Kreuz jetzt aufmerksam. Voraussetzung für die Erhaltung des verletzten Zahns ist allerdings rasches Handeln ? ein nicht versorgtes Bruchstück trocknet sofort aus, die Zellen im Zahninneren sterben schon nach 20 bis 30 Minuten ab. Wird der abgebrochene Zahn in einem geeigneten Nährmedium aufbewahrt, verlängert sich die Überlebenszeit aber auf 24 bis 48 Stunden. Apotheken bieten seit einiger Zeit deshalb so genannte Zahnrettungsboxen an. Damit kann man Zahnbruchstücke bestmöglich versorgen, bis man auf den Behandlungsstuhl des Zahnarztes kommt. Ohne eine Rettungsbox kann man die Überlebenszeit des Zahns nur geringfügig verlängern, etwa durch Einlegen in isotone Kochsalzlösung vom Apotheker oder Einwickeln in Kunststofffolie. Nach spätestens 30 Minuten sollte das Bruchstück aber in eine Zahnrettungsbox mit geeignetem Nährmedium umgelagert werden. Zahnrettungsboxen gibt es von verschiedenen Herstellern. Umsichtige Eltern haben eine Rettungsbox schon vorsorglich in der Hausapotheke.