ASSECURANZVERGLEICH

Altersvorsorge
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Vorsorgen schon in der Ausbildung

Vorsorgen schon in der Ausbildung

Auf einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz können vor allem junge Menschen heute kaum noch verzichten. Wenn man erst am Anfang seines Arbeitslebens steht, hat man noch wenig oder gar keine Beiträge ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt. Bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit hat man deshalb in aller Regel kaum Ansprüche auf gesetzliche Rentenleistungen. Dabei wird jeder Vierte vor Erreichen des regulären Rentenalters erwerbsunfähig – die wichtigsten Ursachen sind Schäden an Wirbelsäule und Gelenken (35%), seelische Erkrankungen (15%), Herz-Kreislauf-Krankheiten (13%) und Krebs (11%). Private Versicherungsunternehmen gewähren schon Auszubildenden, Studenten und Berufseinsteigern vollen Invaliditätsschutz für den angestrebten Job. Wenn man als Versicherter tatsächlich irgendwann aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, bekommt man vom privaten Berufsunfähigkeitsversicherer eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe, außerdem unterstützt der Versicherer finanziell bei der Rehabilitation und einer möglichen Wiedereingliederung ins Berufsleben. Die Höhe der vertraglichen Berufsunfähigkeitsrente ist meist pauschal beschränkt, solange man den versicherten Beruf noch nicht ausübt – oft auf 1.000 Euro monatlich. Nach dem Berufsabschluss und dem Eintritt ins Arbeitsleben kann die Versicherung dann in aller Regel sofort aufgestockt werden. Weiterer Vorteil, wenn man sich frühzeitig für einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz entscheidet: Die Beiträge sind günstig, Versicherungsausschlüsse von Vorerkrankungen selten.


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Private Renten sind garantiert

Private Renten sind garantiert

Renten, die bei privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden, unterscheiden sich in einem ganz wesentlichen Punkt von der gesetzlichen Rentenversicherung: Bei Privatrenten werden die Beiträge des Versicherten angespart, verzinst und später in Form einer lebenslangen Monatsrente garantiert wieder ausgezahlt. Die gesetzliche Rentenkasse dagegen schüttet die Beiträge der Arbeitnehmer sofort und vollständig wieder an die gegenwärtigen Ruhegeldempfänger aus. Leider wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten das Verhältnis zwischen Einzahlern und Empfängern der gesetzlichen Rente stark verändern: Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Experten schätzen, dass ein heute Zwanzig- oder Dreißigjähriger im Schnitt später weniger an gesetzlicher Rente herausbekommt, als er im Lauf seines Arbeitslebens eingezahlt hat. Die Anbieter privater Rentenprodukte dagegen garantieren ihren Kunden schon beim Vertragsschluss eine lebenslange Rente in bestimmter Höhe. Neuverträge bieten zur Zeit eine Mindestverzinsung auf den Sparanteil von 0,25 Prozent. Darüber hinaus ist man bei der Privatvorsorge an den Kapitalüberschüssen beteiligt, die das Vertragsunternehmen durch kluge Anlage der Mittel erwirtschaftet. Wie hoch diese Überschussbeteiligung genau sein wird, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aber noch nicht mit Sicherheit sagen – sie hängt vor allem von der Entwicklung an den Kapitalmärkten ab. In einer privaten Rentenpolice kann sogar eine Rentengarantiezeit versichert werden, die dem Ehepartner bei frühem Tod des Versicherungsnehmers die Weiterzahlung für einen vereinbarten Zeitraum sichert. Dies alles gilt auch für die staatlich geförderten Varianten der Privatrente: Die so genannte Riester- und die Rüruprente. Hier gewährt Vater Staat zusätzlich satte Zulagen und Steuervorteile, die den Abschluss einer privaten Rentenversicherung besonders attraktiv machen.


Rentenrenditen auch in Zukunft positiv

Rentenrenditen auch in Zukunft positiv

Rürup, Ruland, Rische: Rentner bekommen auch in Zukunft mehr raus, als sie eingezahlt haben Die Renditen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch langfristig positiv bleiben. Das erklärten der Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, Bert Rürup, der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Franz Ruland, und der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Herbert Rische. Die Behauptung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), die Summe der Beiträge würde für künftige Generationen höher sein als die später gezahlten Renten, basiere auf zweifelhaften Annahmen.

"Die Untersuchungen unabhängiger Institutionen sind bislang regelmäßig zu dem Ergebnis gekommen, dass die Renditen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch langfristig positiv sein werden", sagte Bert Rürup. Das gelte auch für ledige Versicherte, die keine Witwen, Witwer oder Waisen mit Ansprüchen auf Hinterbliebenenrenten hinterlassen. Besonders Frauen und Ehepaare hätten vergleichsweise hohe Renditen zu erwarten. Die Renditeberechnungen der Rentenversicherung würden gestützt durch vergleichbare Ergebnisse von Analysen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, des Sozialbeirats der Bundesregierung, der Rürup-Kommission sowie des Mannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und demographischer Wandel unter Leitung von Axel Börsch-Supan. Im Übrigen sei der direkte Vergleich mit einem Kapitalmarktzins verfehlt.

"Nach den jüngsten Reformmaßnahmen in der Rentenversicherung werden sich die Renditen in der Rentenversicherung zwar verringern, bleiben aber auch künftig positiv", erklärte Herbert Rische. Es bestehe daher auch deshalb kein Anlass, das System der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich in Frage zu stellen, zumal durch diese Reform die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich erhöht worden sei.

Die heute vorgelegten Berechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, einer Tochter der Deutschen Bank Gruppe, wonach die Renditen in der Rentenversicherung für die ab 1985 Geborenen sehr niedrig oder gar negativ seien, könnten eigentlich nur dem Ziel dienen, die gesetzliche Rentenversicherung zu diskreditieren. Es wäre zwar wünschenswert, wenn möglichst viele Arbeitnehmer die Möglichkeiten des staatlich geförderten privaten oder betrieblichen Vorsorgesystems nutzen würden. Problematisch sei allerdings, Anreize zum Altersvorsorgesparen über fragwürdige Renditeberechnungen in der Rentenversicherung setzen zu wollen. "Denn diese Berechnungen beruhen auf zum Teil zweifelhaften Annahmen", sagte Franz Ruland. Wenn man bei den Renditeberechnungen z. B. von einer dauerhaften Stagnation der Reallöhne bis 2050 ausgehe, dann stelle man nicht nur die Rentabilität der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch die der privaten Alterssicherung in Frage. Zudem würden wichtige Leistungen der Rentenversicherung, wie die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente, bei den Berechnungen nicht ausreichend berücksichtigt.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge bringe in ihren Berechnungen der Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung zudem eine zukünftige Geldentwertung in Ansatz, was zu niedrigen Realrenditen führt. Dieser Vergleich sei allerdings bei Geldanlagen und Versicherungsprodukten im Privatsektor unüblich. Darüber hinaus sei es nicht sachgerecht, den Bundeszuschuss in die Renditekalkulation einzubeziehen. Der Bundeszuschuss diene der Finanzierung nicht-beitragsgedeckter Leistungen und könne daher als Aufwand der Beitragszahler nicht berücksichtigt werden. Wenn auf der Einnahmeseite der Bundeszuschuss berücksichtigt werde, dann müsste zumindest auch auf der Leistungsseite eine entsprechende Berücksichtigung erfolgen, was aber bei den vorgestellten Berechnungen des Deutschen Instituts für Altervorsorge nicht geschehe.

Alle Berechnungen zur künftigen Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung beruhen auf Annahmen über die zukünftigen wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen. Verschlechterten sich diese Annahmen, so habe dies zwangsläufig Auswirkungen auf die Rendite in der Rentenversicherung. Dies gelte aber auch für die Rendite der kapitalgedeckten Versorgungssysteme.