ASSECURANZVERGLEICH
Pflegebedürftigkeit ist auch ein finanzielles Problem: Die gesetzliche Pflegeversicherung springt im Ernstfall zwar ein, wenn man aus Gesundheitsgründen irgendwann auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sie zahlt jedoch abhängig von der Pflegestufe nur bestimmte Pauschalsätze, die für eine optimale Betreuung oft nicht ausreichen. Eine gute stationäre Heimpflege kann schnell um Tausende Euro pro Monat teurer sein als die Pauschalerstattung durch die gesetzliche Pflegekasse. Wenn Rente und Rücklagen aufgebraucht sind, zahlt erst einmal das Sozialamt – die Behörden holen sich ihr Geld aber möglichst von den Kindern des Pflegebedürftigen zurück. Wer das vermeiden will, sollte das Risiko, auf kostspielige Pflegeleistungen angewiesen zu sein, privat absichern. Entweder mit einer Tagegeld- oder einer Pflegekostenversicherung. Wählt man die Tagegeldvariante, zahlt der Versicherer im Ernstfall immer einen festen Tagessatz, unabhängig von den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die Kostenversicherung zahlt dagegen einen prozentualen Anteil an allen Pflegkosten, die nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen werden. Empfehlenswert sind Tarife mit dynamischer Leistungs- und Beitragsentwicklung – so kann man sich auch gegen zukünftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen wappnen und braucht für später für einen erweiterten Schutz keine neue, möglicherweise teurere Police abschließen.
Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene – öfter mal geht deshalb beim Ballspiel eine Scheibe zu Bruch, bei wilden Fahrradjagden in der Spielstraße gibt es nicht selten Kratzer und Dellen an geparkten Autos. Eltern sind gesetzlich zur Aufsicht über ihre Kinder verpflichtet. Das kann im Ernstfall teuer werden. Nach § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haften Eltern für ihre Kinder – es sei denn sie weisen nach, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. Ob die Eltern aufmerksam genug waren haben, hängt vom Einzelfall ab: Von den konkreten Schadenumständen, vom Alter des Kindes und auch von seinem früheren Verhalten in ähnlichen Situationen. Wirft der ansonsten folgsame vierjährige Christopher beim Spaziergang plötzlich einen Stein auf ein Auto, obwohl seine Mutter ihn nachweislich an der Hand geführt hat, ist die Aufsichtspflicht erfüllt, der geschädigte Fahrzeugbesitzer kann keinen Schadenersatz verlangen. Anders ist die Lage, wenn die sechsjährige Lara zeitweise von den Eltern in der Mietwohnung alleingelassen wird und mit herumliegenden Streichhölzern ein Feuer entfacht. In diesem Fall wird die Aufsichtspflicht klar verletzt, der Vermieter kann von Laras Eltern den Ersatz des entstandenen Gebäudeschadens verlangen. Auf der sicheren Seite sind Eltern mit einer privaten Haftpflichtversicherung. Kinder sind in aller Regel ohne Mehrbeitrag mitversichert, die Haftpflicht kommt für alle fahrlässig verursachten Schäden bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme auf. Eltern sollten unbedingt ihren Versicherungsvertrag prüfen. Enthält er ausnahmsweise keine Klausel über die Mitversicherung der Kinder, am besten umgehend mit dem Versicherer in Verbindung setzen und die Kinder ausdrücklich in den Vertrag aufnehmen.
Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten sind oft nicht zu vermeiden. Das kostet Nerven. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man dafür sorgen, dass es nicht auch noch viel Geld kostet. Im Ernstfall übernimmt der Rechtsschutzversicherer Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss ? der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird die anwaltliche Beratung schon erstattet, wenn es noch gar nicht zum Rechtsstreit gekommen ist. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ehepartner und minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann sogar ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn nur so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitversichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich ausführlich beraten lassen.